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Hausordnung


„Weil ohne Recht und Gesetz … weder staatliche Gemeinschaft aufrechterhalten noch Vereinigungen von Menschen zusammengeführt … werden können“ (Philipp Melanchthon)


Das Melanchthon-Gymnasium hat seit vielen Jahren den Ruf, dass alle Angehörigen der Schule  höflich, fair und respektvoll miteinander umgehen und ein angenehmes, freundliches Lernklima herrscht. Um diesen Zustand zu bewahren, hat sich die Schule folgende Hausordnung gegeben.


Zum Umgang miteinander


Alle Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler begegnen sich  rücksichtsvoll, hilfsbereit und geduldig, so dass niemand belästigt, behindert oder geschädigt wird. Bei Konflikten werden die Probleme von allen Beteiligten diskutiert und gewaltfrei gelöst.

Das Mitführen von Waffen, Alkohol und Drogen ist verboten!

In unserer Schule wird erwartet, dass  die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem das pünktliche Erscheinen zum Unterricht, das Ausschalten von Handys in der Unterrichtszeit und eine angemessene Sprachkultur.

Das Essen während des Unterrichts ist untersagt!

Zum Umgang mit dem Inventar der Schule


Ob im Klassenraum, auf dem Schulhof oder der Cafeteria – wir verbringen einen erheblichen Teil des Tages auf dem Schulgelände. Damit sich in dieser Zeit alle wohl fühlen, Pausen und Unterricht reibungslos verlaufen, achten wir darauf, dass Schulhof, Räume, Gebäude, Mobiliar, technische Geräte  und Unterrichtsmittel sauber und intakt bleiben. Bei grob fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden haben die betreffenden Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte Wiedergutmachung zu leisten.

Zum Tagesablauf


Der Unterricht am Melanchthon-Gymnasium beginnt um 8.00 Uhr / 7.50 Uhr*. Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schulhäuser ab 7.45 Uhr / 7.40 Uhr*, bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt in der Cafeteria gestattet.
(*gilt nur für Schülerinnen und Schüler, die im 1.Block 2 Einheiten a 45‘ Unterricht haben)

Alle Schülerinnen und Schüler der Sek I halten sich in den Pausen auf dem Schulhof auf. Nur den Schülern der Sek II ist es gestattet, das Schulgelände zu verlassen.
Der Essenraum und die Cafeteria werden in den Pausen von den Schülerinnen und Schülern nur genutzt, um  Speisen zu verzehren bzw. Getränke zu sich nehmen. In Freistunden kann die Cafeteria auch als Aufenthaltsraum genutzt werden. Für die Ordnung und Sauberkeit in diesen Räumen tragen alle Schülerinnen und Schüler  eine besondere Verantwortung.


Zum Verhalten bei Gefahr  und Vermeiden von Schadensfällen

Im Gefahrenfall  (z.B. Brand oder Gasgerüchen) ist  umgehend der nächsterreichbare Lehrer, Hausmeister oder das Sekretariat zu informieren. Bei Alarm ist nach der entsprechenden Belehrung zu verfahren. Bei Unfällen ist sofort die nächsterreichbare Lehrkraft bzw. das Sekretariat zu informieren; die Schulsanitäter werden im erforderlichen  Umfang einbezogen.
Für die Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich. Bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden.
Fahrräder sind auf dem Gelände der Melanchthon-Schule in den vorhandenen Fahrradständern abzustellen. Es wird empfohlen, eine private Fahrradversicherung abzuschließen.


Schlussbestimmungen

Weitere Ordnungen der Schule (Alarm- und Brandschutzordnung, Regeln der Bibliotheksnutzung , PC-Benutzerordnung, Fachraumordnung, Sporthallenbenutzerordnung u. a.) sind Bestandteile der Hausordnung . Alle Schülerinnen und Schüler werden am Anfang des Schuljahres über diese Regeln aktenkundig belehrt.
Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend dem Schulgesetz Berlin (§ 62 und 63 - Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen)  geahndet.
Die Hausordnung  ist vom Schulleiter erlassen und nach Bestätigung durch die Schulkonferenz vom 18.6.2012 seit dem 06.08.2012 in Kraft gesetzt.