XOPQBNMKK
| Hausordnung |
|
Diese Hausordnung wurde durch Beschluss der Schulkonferenz am 06.10.2008 in Kraft gesetzt.
Grundsätze>Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich Erwachsene und Jugendliche zu vielen Stunden des Tages treffen, um miteinander zu reden, zu arbeiten und zu lernen. >Um möglichst freundlich und menschlich miteinander umzugehen, ist es nötig, dass sich alle untereinander mit Achtung und Respekt, höflich und rücksichtsvoll, hilfsbereit und geduldig begegnen, so dass niemand belästigt, behindert oder geschädigt wird. >Auch der Zustand des Schulgebäudes, des Hofes und der Unterrichtsräume beeinflusst das Wohlbefinden von LehrerInnen und SchülerInnen. Dafür trägt jeder an dieser Schule die Verantwortung mit. >Der Unterricht hat das Ziel, jede Schülerin und jeden Schüler zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen - dafür sollen alle an dieser Schule arbeiten, ein jeder am entsprechenden Platz. >Das Mitführen von Waffen, Alkohol und Drogen ist verboten! >Jeder, der Brand- und/oder Gasgerüche oder andere Gefahrenquellen wahrnimmt, hat umgehend den nächsterreichbaren Lehrer, den Hausmeister bzw. -wart oder das Sekretariat zu informieren. >Schäden am Gebäude oder am Mobiliar sind dem Hausmeister bzw. -wart zu melden; sind sie grob fahrlässig oder mutwillig verursacht worden, so hat der betreffende Schüler bzw. haben dessen Erziehungsberechtigte vollen Ersatz für den entstandenen Schaden zu leisten. >Fahrräder sind auf dem Gelände des 11.Gymnasiums in den vorhandenen Fahrradständern abzustellen. Es wird empfohlen, eine private Fahrradversicherung abzuschließen. >Für die Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich. Bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden. Verlässt die Lerngruppe während der Unterrichtszeit den Fachraum, so ist dieser durch den Fachlehrer zu verschließen. Gleiches gilt für die Umkleideräume im Sporthallenbereich. > Bei Katastrophenfällen (z.B. Feueralarm) ist nach der entsprechenden Belehrung zu verfahren. > Bei Unfällen ist sofort die nächst erreichbare Lehrkraft bzw. das Sekretariat zu informieren; die Schulsanitäter werden in erforderlichem bzw. nötigem Umfang bei Hilfsmaßnahmen einbezogen. > Im Übrigen ist den Anordnungen der LehrerInnen, des technischen Personals und in ausgewählten Bereichen (z.B. Speiseraum, Einlassbereich bei Schulfesten) auch den SchülerInnen der Ordnungsgruppe Folge zu leisten. |